Grundlegende Vorgehensweise bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Maschinen
Personal für GBU und beteiligte Personen festlegen
Ermitteln des Stands der Technik, TRBS, DGUV, Normen
Ermitteln der vorhandenen Unterlagen und festlegen, welche nach dem Stand der Technik benötigt werden
Beschreibungen der Maschine, Funktions- Ablaufbeschreibungen, Layout, Zeichnungen Fotos
Betrachtungs- und Maschinengrenzen festlegen bzw. ermitteln
Technische Daten, Erklärungen zu Richtlinien, Betriebsarten, Eingriffen von Personen usw.
Veränderungen der Maschine ermitteln; Sind diese dokumentiert?
Gefährdungen ermitteln:
1.Anwendung von Gefährdungslisten, um einen Überblick zu schaffen
2.Detaillierte Betrachtung der Einzelgefahren und Schutzmaßnahmen
Gefahren, Risiken und Schutzmaßnahmen bewerten
Maßnahmen / Prüfungen nach dem Stand der Technik ermitteln, TOP-Prinzip beachten
Maßnahmen umsetzen
Prüfungen durchführen
Wirksamkeitsprüfung durchführen